Seveso-Anlagen Maßgeschneiderte Rechtsberatung für spezielle Projekte

Bei Seveso-Anlagen handelt es sich um industrielle Betriebe, in denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, deren Freisetzung in die Umwelt gravierende Auswirkungen auf Mensch und Natur haben könnte. Aus diesem Grund gelten für diese Betriebe besondere Sicherheits- und Überwachungsanforderungen, die insbesondere Bauwerber:innen bei der Umsetzung von Immobilienprojekten vor große Herausforderungen stellen können. Eine gezielte und verlässliche Rechtsberatung ist somit unerlässlich.

Besondere Expertise im Umgang mit Seveso-Anlagen 

Für jede Seveso-Anlage muss ein angemessener Sicherheitsabstand festgelegt werden, in dem bei einem schweren Unfall erhebliche Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit von Menschen und der Umwelt nicht ausgeschlossen werden können. Dieser angemessene Sicherheitsabstand muss im Flächenwidmungsplan des jeweiligen Bundeslands kenntlich gemacht werden und darf dem örtlichen Entwicklungskonzept nicht widersprechen.  

Bauvorhaben innerhalb dieses angemessenen Sicherheitsabstands sind nicht per se ausgeschlossen. Vielmehr sind diese nur zulässig, wenn durch das Bauvorhaben die Folgen eines schweren Unfalls der Seveso-Anlage nicht erheblich erhöht werden oder allenfalls durch geeignete Maßnahmen abgewendet werden können. Zum Nachweis dafür sind gutachterliche Stellungnahmen notwendig, zu deren Erstellung Bauwerber:innen jedoch konkrete Informationen zu der Seveso-Anlage und deren Gefahren benötigen. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn der Betreiber der Seveso-Anlage diese Informationen nicht offenlegen möchte. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es dennoch juristische Möglichkeiten gibt, um Zugang zu diesen Informationen zu erhalten und schlussendlich zu einer Baubewilligung zu gelangen.  

Kompetenz im Umgang mit der betroffenen Öffentlichkeit 

Gerade im Umweltbereich ist die Einbindung der Öffentlichkeit und deren Mitwirkung an Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, stark im österreichischen Recht verankert. Diesem Muster folgend werden bei Bauvorhaben in Zusammenhang mit Seveso-Anlagen nicht nur die angrenzenden Nachbarn eingebunden, sondern ein viel breiterer Personenkreis. Demnach können sich nicht nur einzelne Personen, sondern auch Bürgerinitiativen am Verfahren beteiligen und sogar ein Überprüfungsverfahren des Baubewilligungsbescheids anstrengen. Dieser breite Kreis an Beteiligten erfordert nicht nur juristische Expertise, sondern auch die richtige Prozesstaktik und das notwendige Fingerspitzengefühl. 

GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützt Projektentwickler in allen Bereichen für eine erfolgreiche Stadtentwicklung, insbesondere im Umgang mit den besonderen Regelungen zu den Seveso-Anlagen. 

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