Beschlüsse im Wohnungseigentumsrecht Kompetente Begleitung der Beschlussfassung

In einer Eigentümergemeinschaft ist die Beschlussfassung in ordentlichen und außerordentlichen Verwaltungsangelegenheiten das wesentliche Element der Entscheidungsfindung. Bei der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung oder schriftlich als Umlaufbeschluss gilt es zahlreiche Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu beachten, da andernfalls die Möglichkeit zur erfolgreichen Anfechtung des Beschlusses eröffnet wird. Unsere Rechtsanwält:innen kennen durch ihre langjährige Expertise die Fallstricke des WEG und unterstützen Sie bei der Fassung von rechtssicheren Beschlüssen oder deren Anfechtung. 

Beratung für eine fehlerfreie Beschlussfassung  

Das Um und Auf bei der Beschlussfassung ist die Einhaltung der Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes – sei es zur Wahrung der notwendigen Formvorschriften oder der gesetzlichen Mehrheitserfordernisse. Lassen Sie sich von unseren Expert:innen bei der Beschlussfassung begleiten, sodass sichergestellt wird, dass der Beschluss rechtssicher gefasst wird.  

Rechtsvertretung bei Beschlussanfechtung  

Oftmals werden Beschlüsse auch unter Verletzung der zwingenden Vorschriften des WEG gefasst.  Das Wohnungseigentumsgesetz sieht bestimmte Fristen vor, in welchen eine Anfechtung von Beschlüssen möglich ist. Lassen Sie sich von GIBEL ZIRM Rechtsanwälte beraten, um rechtswidrige Beschlüsse rechtzeitig anzufechten und zu verhindern, dass Sie an diese gebunden werden. Unsere Anwält:innen stehen Ihnen sowohl bei der Evaluierung der Erfolgsaussichten, der Vorbereitung der Beschlussanfechtung oder im Gerichtsverfahren verlässlich zur Seite.  

Unsere anwaltliche Unterstützung 

Die rechtlichen Anforderungen an das Beschlussverfahren und die Beschlussanfechtung sind komplex. Wir beraten Wohnungseigentümer, Verwalter und Eigentümergemeinschaften umfassend zu allen Fragen rund um die Beschlussfassung und vertreten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechte. 

Ob es um die wirksame Beschlussfassung oder um die Anfechtung eines bereits gefassten Beschlusses geht – wir stehen Ihnen mit juristischer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen bei allen Fragen zur Beschlussfassung gemäß WEG. 

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