Wohnungseigentumsvertrag Rechtssicherheit für Eigentümer

Die Begründung oder Änderung von Wohnungseigentum ist ein zentrales rechtliches Instrument in Mehrparteienhäusern – ganz gleich, ob es sich um ein klassisches Zinshaus oder ein Mischhaus handelt. Sie schafft die Grundlage für klare Eigentumsverhältnisse und ein funktionierendes Zusammenleben. Typische Anlässe sind etwa die erstmalige Begründung von Wohnungseigentum, die Teilung oder Zusammenlegung von Einheiten oder die Einbeziehung bisher allgemeiner Flächen wie Dachböden oder Lagerräume.

Ein gut durchdachter und rechtssicherer Wohnungseigentumsvertrag ist dabei mehr als ein formales Dokument: Er gibt der Eigentümergemeinschaft Struktur, sichert die Verwaltung ab und reduziert zukünftige Konflikte. GIBEL ZIRM begleitet Sie von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur Eintragung im Grundbuch – verlässlich, effizient und mit Blick auf das Machbare. 

Parifizierung und Nutzwertgutachten 

Im Zentrum jeder Wohnungseigentumsbegründung steht das sogenannte Nutzwertgutachten. Befugte Ziviltechniker bewerten objektiv die einzelnen Einheiten eines Hauses – etwa Wohnungen, Geschäftsräume, KFZ-Stellplätze oder Kellerabteile – und stellen fest, in welchem Verhältnis diese zueinanderstehen. Auf Basis gesetzlich definierter Kriterien wird so die anteilige Beteiligung am Miteigentum ermittelt. 

Diese Daten werden anschließend in einen rechtlichen Rahmen überführt. Ziel ist ein Vertrag, der nicht nur den tatsächlichen Gegebenheiten der Liegenschaft entspricht, sondern auch den Anforderungen des Grundbuchs genügt. 

Auch bei späteren Änderungen – etwa durch bauliche Erweiterungen oder Umbauten – ist eine Neufassung des Nutzwertgutachtens und des Wohnungseigentumsvertrags erforderlich. Unsere Kanzlei koordiniert diese Schritte professionell, rechtssicher und mit Blick auf die Interessen aller Beteiligten. 

Der Wohnungseigentumsvertrag: Ein rechtlicher Rahmen für das Miteinander 

Der Wohnungseigentumsvertrag legt nicht nur fest, welche Einheit wem gehört. Er trifft auch Regelungen zu wichtigen Aspekten der Verwaltung: zur Kostenverteilung, zur Nutzung von Allgemeinflächen oder dazu, in welchem Umfang bauliche Änderungen durch einzelne Eigentümer:innen zulässig sind. 

Da jede Liegenschaft ihre eigenen Gegebenheiten mitbringt, muss auch jeder Vertrag individuell gestaltet werden. Die Herausforderung liegt dabei nicht zuletzt in der Einigung der oft zahlreichen Miteigentümer:innen auf einen gemeinsamen Text. Hier kommt unsere Erfahrung ins Spiel: Wir führen durch den Prozess, erklären, vermitteln und finden Lösungen. 

Kompetenz und Begleitung auf Augenhöhe 

Als auf Liegenschaftsrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Eigentümergemeinschaften, bei der Begründung und Änderung von Wohnungseigentum – vom ersten Entwurf über die Abstimmung mit den Beteiligten bis hin zur grundbücherlichen Durchführung. Dabei legen wir besonderen Wert auf Verständlichkeit, Effizienz und verlässliche Kommunikation. Durch unsere umfassende Erfahrung erkennen wir rechtliche Stolpersteine frühzeitig und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die funktionieren – rechtlich und in der Praxis. 

Ob kleine Änderung oder umfassende Neuordnung: Wir strukturieren Ihre Anliegen rechtlich sauber und setzen sie professionell um. Sprechen Sie mit uns – wir nehmen uns Zeit für Ihr Projekt. 

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