Das gesetzliche Vorzugspfandrecht ist ein besonderes Sicherungsrecht, das der Eigentümergemeinschaft oder auch einzelnen Eigentümern gegenüber Miteigentümern zusteht, die mit bestimmten Zahlungspflichten im Rückstand sind. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Leistungen und Angebot zu Wohnungseigentumsrecht
Für welche Forderungen ist das Vorzugspfandrecht geeignet?
Das Vorzugspfandrecht dient der Absicherung für Forderungen der Eigentümergemeinschaft, wie etwa offenen Betriebskostenvorschreibungen oder Sondervorschreibungen. Darüber hinaus haben auch einzelne Eigentümer, die für den säumigen Miteigentümer in Vorleistung getreten sind, die Möglichkeit, ein Vorzugspfandrecht geltend zu machen.
Rechtlicher Vorsprung durch frühzeitige Absicherung
Richtig eingesetzt bietet das gesetzliche Vorzugspfandrecht einen klaren Vorteil bei der Durchsetzung offener Forderungen gegen einen Wohnungseigentümer. Die unter das Pfandrecht fallenden Forderungen werden nämlich im Falle einer Zwangsversteigerung des Wohnungseigentumsobjektes vor der Bedienung aller anderen im Grundbuch eingetragenen Gläubiger (wie insbesondere Banken) befriedigt, was vor allem im Falle der Insolvenz des Wohnungseigentümers vorteilhaft ist. Das gilt selbst dann, wenn andere Gläubiger ihre Forderungen „früher“ im Grundbuch haben einverleiben lassen.
Damit die Forderung im Exekutionsverfahren tatsächlich vorrangig berücksichtigt wird, müssen aber verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und Fristen eingehalten werden. Wichtig ist insbesondere, dass die gerichtliche Geltendmachung der Forderung samt dem Antrag auf Anmerkung im Grundbuch innerhalb von sechs Monaten ab Entstehung der Forderung erfolgt.
Durchsetzung Ihrer Rechte durch unser Expertenteam
Mit dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht sieht das Wohnungseigentumsgesetz ein wirkungsvolles Instrument vor, um die Eigentümergemeinschaft bzw. einzelne Eigentümer rechtzeitig vor Zahlungsausfällen von Miteigentümern abzusichern und damit wirtschaftliche Risiken zu minimieren.
Unsere Anwält:innen vertreten regelmäßig Eigentümergemeinschaften sowie Hausverwaltungen bei der effektiven Durchsetzung ihrer Forderungen. Wir übernehmen den gesamten Durchsetzungsprozess von der Prüfung Ihrer Forderung über die rechtzeitige Klagseinbringung und die Koordination mit der Hausverwaltung bis hin zur Pfandrechtsanmerkung im Grundbuch. Darüber hinaus vertreten wir im Falle des Falles auch in Verwertungs- und Insolvenzverfahren, um sicherzustellen, dass berechtigte Forderungen der Eigentümergemeinschaft nicht verloren gehen.