Mietzins- und Räumungsklagen Rechtliche Betreuung im Konfliktfall

GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützt Hausverwaltungen und professionelle Vermieter:innen bei der Einbringlichmachung von offenen Mietzinsforderungen. Wir übernehmen das gesamte Forderungsmanagement: von der Mietzins- und Räumungsklage bis zur Durchsetzung der Zwangsräumung. Insbesondere im Bereich des Forderungsmanagements sehen wir unsere Leistungen als „One-Stop-Shop“ und können unseren Mandant:innen auf diese Weise lückenlose Betreuung anbieten. 

Umfassende Betreuung von Mietzins- und Räumungsklagen 

Sobald uns die relevanten Informationen vorliegen, führen wir die sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch und leiten alle nötigen Schritte zur Einbringung der Mietzins- und Räumungsklage ein. Unser Fokus liegt auf einer zügigen Abwicklung, um rasch Rechtssicherheit und eine Rückstellung des Mietobjekts zu erreichen. 

Vertretung in allen Verfahrensstadien des Mietzins- und Räumungsverfahrens 

Wir vertreten Sie engagiert in sämtlichen Phasen des Verfahrens und übernehmen alle organisatorischen und rechtlichen Schritte. Von der Vertretung in der Mietzins- und Räumungsverhandlung bis hin zur Einbringung eines Exekutionsantrags und Durchführung der Räumung bieten wir eine umfassende Vertretung an. Wo wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll, setzen wir auf pragmatische Lösungen und streben außergerichtliche Einigungen an. 

Ihr Vorteil: Eine effiziente Gesamtlösung 

Unser Anspruch ist es, Hausverwaltungen und professionellen Vermieter:innen eine rechtlich fundierte, zeiteffiziente und wirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösung zu bieten – von der Einbringung der Mietzins- und Räumungsklage bis zur Rückgabe des Mietobjekts. Wir passen den Ablauf individuell an den jeweiligen Sachverhalt und die Bedürfnisse des Eigentümers an. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte steht Ihnen dabei jederzeit als verlässlicher Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute. 

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