Testament in Österreich: Formen, Voraussetzungen und häufige Fehler
Wer in Österreich ein Testament erstellen möchte, steht vor einer Aufgabe, die auf den ersten Blick einfach wirkt – rechtlich aber erhebliche Tücken birgt. Formfehler können dazu führen, dass der letzte Wille vollständig ungültig ist. Aus diesem Grund ist es sinnvoll sich bei der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten zu lassen.
Die Testamentsformen im Überblick
Die praktisch Bedeutendsten Testamentsformen sind: Eigenhändiges und fremdhändiges Testament.
Das eigenhändige Testament
Das eigenhändige Testament ist die einfachste Testamentsform. Der Erblasser muss die Verfügung eigenhändig schreiben und eigenhändig mit seinem Namen unterschreiben. Die Beisetzung von Ort und Datum der Errichtung ist zwar nicht notwendig, aber ratsam.
Das handschriftliche Testament verlangt eine leserliche Handschrift und äußere Einheitlichkeit. Im Text sollten sich zur Vermeidung von Streitfragen möglichst keine Ausbesserungen und Streichungen finden.
Das handschriftliche Testament in Österreich hat einen klaren Vorteil: Es kann ohne fremde Hilfe und ohne Zeugen errichtet werden. Jedoch ist es auch bei einem eigenhändigen Testament sinnvoll, sich beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille in Ihrem Testament auch aus rechtlicher Sicht zum Ausdruck kommt. Schlussendlich sollte auch ein eigenhändiges Testament registriert werden, damit Ihr Wille nach Ihrem Ableben tatsächlich berücksichtigt wird.
Das fremdhändige Testament
Das fremdhändige Testament – etwa ein am Computer verfasster Text – unterliegt deutlich strengeren Anforderungen:
- Eine nicht eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung muss der Verfügende in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschreiben und mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält.
- Die Zeugen, deren Identität aus der Urkunde hervorgehen muss, haben auf der Urkunde mit einem auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweisenden und eigenhändig geschriebenen Zusatz zu unterschreiben. Den Inhalt der letztwilligen Verfügung müssen sie jedoch nicht kennen.
- Alle drei Zeugen müssen gleichzeitig anwesend sein.
Zu diesen Formerfordernissen gibt es eine Fülle an Judikatur, die berücksichtigt werden muss, damit Ihr Testament auch tatsächlich gültig ist. Anwaltliche Beratung bei der Errichtung eines fremdhändigen Testaments ist daher essentiell!
Testament Formvorschriften Österreich – worauf kommt es konkret an?
Die Formvorschriften bei der Testamentserrichtung sind nicht nur Formalitäten – wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig. Das gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Wille des Erblassers eindeutig feststeht.
Das bedeutet für Sie konkret: Bereits ein einziger Formfehler kann das gesamte Testament zu Fall bringen.
Häufige Fehler bei der Erstellung von Testamenten
- Urkundeneinheit nicht gewahrt: Bloß geklammerte oder lose Papierbögen bilden keine einheitliche Urkunde und genügen daher in der Regel nicht der gesetzlichen Form das gilt sowohl für eigenhändige als auch für fremdhändige Testamente.
- Unlesbare Bekräftigung: Ein unlesbarer Bekräftigungszusatz erfüllt das Solennitätserfordernis der Bekräftigung nicht.
Fazit: Sicherheit beim Testament beginnt mit der richtigen Beratung
Ein Testament in Österreich zu erstellen ist rechtlich anspruchsvoller als viele vermuten: Ihre Wünsche müssen im Text rechtsrichtig dargestellt und das Testament in der richtigen Form errichtet werden. Die strengen Formvorschriften und die aktuelle Rechtsprechung lassen wenig Spielraum für Fehler – mit potenziell weitreichenden Folgen für die Erbfolge. Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Errichtung oder Überprüfung Ihres Testaments sowie bei Fragen zur Anfechtung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein eigenhändiges Testament und welche Anforderungen gibt es?
Das eigenhändige Testament ist die einfachste Testamentsform. Der Erblasser muss die Verfügung eigenhändig schreiben und eigenhändig mit seinem Namen unterschreiben. Die Beisetzung von Ort und Datum der Errichtung ist zwar nicht notwendig, aber ratsam. Das handschriftliche Testament verlangt eine leserliche Handschrift und äußere Einheitlichkeit. Im Text sollten sich zur Vermeidung von Streitfragen möglichst keine Ausbesserungen und Streichungen finden.
Was unterscheidet ein fremdhändiges Testament vom eigenhändigen Testament?
Das fremdhändige Testament – etwa ein am Computer verfasster Text – unterliegt deutlich strengeren Anforderungen. Eine nicht eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung muss der Verfügende in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschreiben und mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält. Die Zeugen, deren Identität aus der Urkunde hervorgehen muss, haben auf der Urkunde mit einem auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweisenden und eigenhändig geschriebenen Zusatz zu unterschreiben. Den Inhalt der letztwilligen Verfügung müssen sie jedoch nicht kennen.
Warum sind die Formvorschriften bei Testamenten so wichtig?
Die Formvorschriften bei der Testamentserrichtung sind nicht nur Formalitäten. Wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig. Das gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Wille des Erblassers eindeutig feststeht. Bereits ein einziger Formfehler kann das gesamte Testament zu Fall bringen.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Testamentserstellung?
Zu den häufigsten Fehlern zählt die nicht gewahrte Urkundeneinheit. Bloß geklammerte oder geheftete Papierbögen bilden keine einheitliche Urkunde und genügen daher in der Regel nicht der gesetzlichen Form – das gilt sowohl für eigenhändige als auch für fremdhändige Testamente. Ein weiterer häufiger Fehler ist eine unlesbare Bekräftigung, die das Solennitätserfordernis der Bekräftigung nicht erfüllt.
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