Pflichtteilsansprüche Rechtliche Expertise rund um den Pflichtteil

Der Erblasser kann seine Erben grundsätzlich mit letztwilliger Verfügung bestimmen. Allerdings ist seine Testierfreiheit wegen der gesetzlich zwingenden Pflichtteile beschränkt. Unsere Anwält:innen sorgen dafür, dass die Pflichtteilsansprüche unserer Mandant:innen nicht umgangen und ungerechtfertigt behauptete Pflichtteilsansprüche gerichtlich abgewehrt werden.

Graue Boxen

Durchsetzung berechtigter Pflichtteilsansprüche 

Nachkommen und Ehepartner sind in Österreich pflichtteilsberechtigt. Ihre Ansprüche sind entweder im Verlassenschaftsverfahren oder mittels Pflichtteilsklage durchzusetzen. Die gerichtliche Durchsetzung wird typischerweise notwendig, wenn keine Einigung über die Höhe der Ansprüche mit dem Erben erzielt werden kann oder es Versuche gibt, den Pflichtteil bei der Verteilung des Erbvermögens zu umgehen. 

Bei der erfolgreichen Führung von Pflichtteilsprozessen ist es meistens entscheidend, die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Ansprüche darzulegen. Dabei gehen unsere Anwält:innen vor allem Schenkungssachverhalten und Verdachtsmomenten zu „verheimlichten Vermögen“ nach, welche die Pflichtteilsansprüche im Ergebnis deutlich höher ausfallen lassen können. Zu diesem Zweck haben wir bereits erfolgreich Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche gegenüber Geschenknehmern des Erblassers geltend gemacht oder Kontoöffnungen gegen die Erben durchgesetzt. 

Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche 

Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, die Pflichtteilsberechtigten letztwillig gänzlich zu enterben. In der Folge stehen auch keine Pflichtteilsansprüche mehr zu und werden letztlich zu Unrecht erhoben. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützt unsere Mandant:innen mit ausgewiesenen Erbrechtsspezialist:innen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von unberechtigten Pflichtteilsansprüchen. 

Weiters ist es möglich, Pflichtteile auf die Hälfte zu mindern, wenn dies der Verstorbene letztwillig so wollte und zum Pflichtteilsberechtigten über einen langen Zeitraum kein enges Verhältnis mehr bestand. Auch in derartigen Fällen haben unsere Anwält:innen bereits in zahlreichen Verfahren überhöhte Pflichtteilsforderungen erfolgreich abgewehrt. 

Wir sind die richtige Wahl 

Egal, ob Sie Ihre eigenen Pflichtteilsansprüche durchsetzen wollen oder ob Ihnen gegenüber übermäßige Pflichtteilsansprüche erhoben werden: In beiden Fällen verschaffen wir Ihnen rechtliche Abhilfe. Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung und Vertretung in Pflichtteilsfragen. 

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