Gesetzliche Erbfolge in Österreich: Wer erbt ohne Testament?

Viele Menschen gehen davon aus, dass ihr Vermögen im Todesfall automatisch an die „richtigen" Personen fällt. Doch was genau passiert, wenn kein Testament hinterlassen wird? Wer zu Lebzeiten nicht festgehalten hat, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll, lässt es zur gesetzlichen Erbfolge kommen: Sein Vermögen wird unter seinen Angehörigen so verteilt, wie es das Gesetz vorsieht. In einem solchen Fall bestimmt also nicht der Verstorbene, sondern das Gesetz, wer erbt.

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Die gesetzliche Erbfolge in Österreich

Die gesetzliche Erbfolge ist grundsätzlich Familienerbfolge: Primär erben die Nachkommen bzw. Ehepartner/eingetragene Partner. In seltenen Fällen auch der Lebensgefährte.

Erbrecht der Kinder in Österreich

In erster Linie beruft der Gesetzgeber die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen zu gesetzlichen Erben. Das sind vor allem die eigenen Söhne und Töchter, Enkel und Urenkel, mögen sie ehelich oder unehelich abstammen oder auch vom Verstorbenen adoptiert sein. Sind alle Kinder (Söhne und Töchter) am Leben, so erben sie den Nachlass nach Köpfen, das heißt zu gleichen Teilen.

Erbrecht des Ehegatten in Österreich

Der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen ist neben Kindern des Verstorbenen und deren Nachkommen zu einem Drittel der Verlassenschaft, neben Eltern des Verstorbenen zu zwei Dritteln der Verlassenschaft und in den übrigen Fällen zur Gänze gesetzlicher Erbe.

Darüber hinaus steht dem überlebenden Ehegatten ein gesetzliches Vorausvermächtnis zu: Sofern der Ehegatte oder eingetragene Partner nicht rechtmäßig enterbt worden ist, hat er das Recht, die Ehe- oder Partnerschaftswohnung weiter zu bewohnen, und erwirbt die zum ehelichen oder partnerschaftlichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen, soweit sie zur Fortführung entsprechend den bisherigen Lebensverhältnissen erforderlich sind.

Was gilt für Lebensgefährten?

Ein Lebensgefährte, der mit dem Verstorbenen zumindest drei Jahre vor dessen Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, kann als gesetzlicher Erbe den Nachlass erhalten – allerdings nur dann, wenn der Verstorbene keinen einzigen näheren oder entfernteren Verwandten aus der ersten, zweiten, dritten und vierten Linie und natürlich auch keinen Ehepartner hinterlassen hat.

Warum ist eine frühzeitige Regelung so wichtig?

Die gesetzliche Erbfolge in Österreich folgt klaren, aber starren Regeln – und diese entsprechen nicht immer dem individuellen Willen des Verstorbenen. Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach den eigenen Wünschen verteilt wird, sollte rechtzeitig handeln. Ein Testament schafft Klarheit.

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