Im Erbfall können sich zahlreiche rechtliche Herausforderungen für die Hinterbliebenen stellen. Unsere erfahrenen Anwält:innen unterstützen Sie umfassend bei der Abwicklung von Verlassenschaften und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche und Rechte gewahrt bleiben. Von der Erbantrittserklärung bis zur Aufteilung des Nachlasses – wir navigieren Sie durch das gesamte Verfahren.
Leistungen und Angebot zu Erbschaftsstreit
Rechtsberatung zur Durchsetzung von Interessen
Der Nachlass wird per gerichtlichem Verlassenschaftsverfahren abgewickelt. Bei der darauffolgenden Aufteilung der Verlassenschaft ist der Gerichtskommissär stark von den gegenüber ihn erteilten Informationen abhängig. Zudem hat der Kommissär neutral und nicht im Interesse einzelner Parteien zu handeln. Das kann dazu führen, dass die Höhe der Verlassenschaft und die Zuteilung von Erbteilen nicht in Ihrem Interesse ausfällt.
Kompetente Vertretung bei der Erbaufteilung
Der letzte Wille soll jedoch nicht nur geschrieben, er soll auch Wirklichkeit werden. Die Erbrechtsexperten von GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützen unsere Mandant:innen daher im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren zur Durchsetzung ihrer Interessen. Wir begleiten unsere Klient:innen gesamtstrategisch während des gesamten Verlassenschaftsverfahrens gemäß unseren Leistungen wie insbesondere:
- Vertretung bei der Todesfallaufnahme
- rechtliche Prüfung von letztwilligen Verfügungen und Erbansprüchen
- Beratung bei der Abgabe von Erbantrittserklärungen
- rechtliche Begleitung bei Vermögensschätzungen
- Anträge zur Erstellung und Berichtigung eines gerichtlichen Inventars
- Abschluss von Pflichtteilsübereinkommen
- Überprüfung von Erbrechten und Vermögensverhältnisse
- Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
Unser Ziel: Wahrung Ihrer Interessen
Mit unserer Unterstützung setzen Sie Ihre Interessen im Verlassenschaftsverfahren sicher und zielgerichtet durch. Wir sorgen dafür, dass in Ihrer Verlassenschaftsangelegenheit alles glatt abläuft. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.