Der Sammelbegriff „Patronatserklärung“ bezeichnet grundsätzlich alle Formen der Kreditsicherheit, bei denen eine – vom Schuldner verschiedene – dritte Person (Patron) dem Gläubiger die Zusage erteilt, den Schuldner (Protegé) finanziell so auszustatten, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nachk