Dass man mit seinem Eigentum nicht immer tun und lassen kann, was man möchte, wissen insbesondere Wohnungseigentümer:innen. Möchte ein:e Eigentümer:in einer Wohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) Änderungen an der eigenen Wohnung vornehmen, ist dafür mitunter die Zustimmung sämtlicher anderer Eigentümer:innen des Hauses notwendig, welche nicht immer gerichtlich ersetzt werden kann.