
Im Erbrecht vertreten wir unsere Mandanten hinsichtlich sämtlicher Beratungs- und Gestaltungsformen des Erbrechts, wie Testamentserrichtung, Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren und Vertretung in erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Unsere Expertise und Beratung im Familienrecht umfasst sämtliche Bereiche des Eherechts (Ehescheidungen, Unterhaltsverfahren, Aufteilung des ehelichen Vermögens nach der Scheidung etc.) und des Kindschaftsrechts (Obsorge, Rechte zwischen Eltern und Kindern und der Lebenspartnerschaft, Kontaktrecht). In diesen besonders sensiblen Rechtsbereichen stehen wir unseren Mandanten stets mit entsprechendem Fingerspitzengefühl zur Verfügung.
Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der persönlichen Vorsorge für ihr Alter und beraten diese bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Leistungen und Angebot
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Errichtung von Testamenten und Legaten
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Errichtung und Vertragsgestaltung bei Schenkungen auf den Todesfall
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Abwicklung von Verlassenschaften
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Verfassen von Erbteilungsübereinkommen
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Vertretung in erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
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Eheverträge
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Vertretung in einvernehmlichen und strittigen Scheidungsverfahren
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Verhandlung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
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Beratung bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens
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Rechtsberatung bei Obsorge und Kontaktrecht
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Begleitung bei Mediationsverfahren
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Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen