Gesellschafts- und stiftungsrechtliche Streitigkeiten Effektive Prozessvertretung

Rechtsstreitigkeiten im Stiftungs- und Gesellschaftsrecht erfordern strategisches Vorgehen und fundierte Fachkenntnisse, zumal oftmals nicht nur komplexe Rechtsfragen, sondern auch vielschichtige persönliche Beziehungen sowie wirtschaftliche Faktoren eine gewichtige Rolle spielen. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte vertritt Ihre Interessen mit Engagement – ob als Gesellschafter, Geschäftsführer, Stiftungsvorstand oder Begünstigter einer Stiftung.

Graue Boxen

Gesellschafterstreit souverän lösen 

Wir begleiten unsere Mandant:innen durch alle Phasen von Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten. Dazu zählen streitige Generalversammlungen, Gerichtsverfahren zur Abberufung von Geschäftsführer:innen und, falls erforderlich, das Verfahren zur Kündigung der Gesellschaft. Auch der Gesellschafterausschluss sowie das Abwickeln des (einvernehmlichen) Ausscheidens von Gesellschafter:innen gehören zu unserem Leistungsbereich.  

Gesellschafterstreitigkeiten stellen oftmals eine große wirtschaftliche und persönliche Belastung für die beteiligten Personen dar. Insbesondere in familiengeführten Unternehmen muss im Zuge des Ausscheidens oder des Ausschlusses von Gesellschafter:innen ein Balanceakt zwischen der Durchsetzung finanzieller Interessen sowie der langfristigen wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens gefunden werden.  

Die Stärke unseres Teams besteht in der Verknüpfung von juristischer Expertise mit einem klaren Blick für wirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösungen. Wir verstehen uns in diesem Zusammenhang daher vor allem als Dealmaker und versuchen stets durch konsequente und durchsetzungsstarke Verhandlungsarbeit in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren die beste Lösung für unsere Mandant:innen zu erkämpfen. 

Stiftungsrechtliche Streitigkeiten gezielt klären 

Rechtsstreitigkeiten im Stiftungsrecht sind stets komplex und erfordern spezialisierte Expertise. Unsere Anwält:innen beraten und vertreten Stiftungen sowie deren Stifter und Begünstigte in sämtlichen strittigen stiftungsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen unter anderem die Geltendmachung und Abwehr von Anfechtungen bei Stiftungserrichtungen und Vermögenswidmungen, die Abberufung von Stiftungsvorständen, Fragen zu Vorstandshonoraren, Haftungsfragen sowie Ansprüche auf eine Begünstigtenstellung und auf Zuwendungen. Zudem bieten wir Unterstützung bei strittigen Fragen des Stiftungsrechts im Zusammenhang mit Erb- und Pflichtteilsrecht sowie dem Scheidungsrecht. 

Erfahrung, die den Unterschied macht 

Mit tiefgehendem Fachwissen und prozessualer Erfahrung setzen sich unsere Anwält:innen für eine effektive Konfliktlösung im gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Kontext ein. Profitieren Sie von individueller Beratung und einer durchdachten Prozessstrategie. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen mit Entschlossenheit und juristischer Präzision zu vertreten. 

Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns noch heute. 

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