Jede Immobilientransaktion bringt steuerliche Pflichten mit sich – egal ob sie auf der Käufer- oder Verkäuferseite stehen. Doch wie lassen sich bei einem Immobilienverkauf bzw. -kauf die Steuern korrekt berechnen? Kein Zweifel, hier sollten Sie einen Partner zu Rate ziehen, der sich in der Materie auskennt.
Leistungen und Angebot zu Immobilientransaktionen
Die Kanzlei GIBEL ZIRM unterstützt Sie bei der Immobilienbesteuerung. Wir achten im Rahmen unserer Vertragsabwicklung auf die optimale Beachtung steuerlicher Aspekte und sorgen – bei Bedarf auch in Kooperation mit Steuerexperten – für eine rechtssichere und wirtschaftlich durchdachte Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Steuern und Gebühren bei Kaufverträgen im Überblick
Bei Kaufverträgen über Immobilien fallen folgende Steuern und Gebühren an:
- Grunderwerbsteuer (GrESt)
- Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
- Eintragungsgebühr
Wir prüfen im Rahmen unserer Tätigkeit als Vertragserrichter die steuerrechtlichen Grundlagen und beraten Sie zu der Frage, ob eine allfällige Steuerbefreiung oder -begünstigung zur Anwendung kommt. Wir ziehen bei komplexen steuerrechtlichen Fragen weitere Steuerexperten aus unserem Netzwerk hinzu und stellen somit sicher, dass jede Transaktion steuerlich optimal abgewickelt wird.
Ihr kompetenter Partner für Vertragserrichtung und Immobilienbesteuerung
Wir begleiten Sie bei Immobilientransaktionen jeder Größenordnung – vom Privatkauf bis zum Bieterverfahren. Als Vertragserrichter führen wir die Selbstberechnung der genannten Steuern und Gebühren für Sie durch und kümmern uns um die fristgerechte Bezahlung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich der Immobilienbesteuerung und profitieren Sie von unserem Expertennetzwerk.