Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist nicht nur ein Geschäft, das mit hohen finanziellen Werten, sondern auch mit vielschichtigen rechtlichen Fragestellungen verbunden ist. Umso wichtiger sind sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung. Ob Wohnung, Zinshaus oder Gewerbeimmobilie, ob privater Kauf oder komplexe Transaktion – GIBEL ZIRM Rechtsanwälte steht Ihnen mit rechtlicher Kompetenz bei Immobilientransaktionen zur Seite.
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Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen
Ohne rechtliche Fachberatung und Begleitung können bei Immobilientransaktionen unerwartete Risiken auftreten, die erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben. Viele Risiken, z.B. rund um den Kaufvertrag, lassen sich jedoch durch eine professionelle Rechtsberatung vermeiden, indem relevante Unterlagen im Rahmen einer Due Diligence vorab juristisch geprüft werden und im Anschluss die Kaufverträge präzise formuliert werden. Dabei ist es wichtig, auf Details zu achten und die Spezifika der jeweiligen Transaktion individuell zu prüfen. Wir begleiten Sie in diesen oft schwer überschaubaren Abläufen, klären Sie umfassend über Rechte und Pflichten auf und vertreten Ihre Interessen im gesamten Abwicklungsprozess. Gerne agieren wir als Vertragserrichter und Treuhänder für Ihre Liegenschaftstransaktion oder prüfen Kaufverträge sowohl für Verkäufer- als auch für Käuferseite.
Immobiliengeschäfte aller Größenordnungen
Unsere Anwält:innen wickeln laufend Immobilientransaktionen aller Größenordnungen ab und haben auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung einen exzellenten Überblick über den Markt. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu An- und Verkäufen von Eigentumswohnungen, Zinshäusern und Gewebeimmobilien oder anderen Spezialimmobilien. Bei größeren Transaktionen, wie etwa Zinshäusern und für Bauträgerprojekte geeigneten (unbebauten) Liegenschaften, wickeln wir erfolgreich strukturierte Verkaufsverfahren (Bieterverfahren) ab.
Profitieren Sie von unserer Expertise
Der Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen kann schnell zu einer juristischen Herausforderung werden. Vertrauen Sie deshalb für eine sichere und erfolgreiche Immobilientransaktion auf unsere Erfahrung und kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
Häufig gestellte Fragen
Anwaltliche Beratung ist sowohl beim Ankauf als auch beim Verkauf einer Immobilie sinnvoll, wobei eine möglichst frühe Beauftragung und Kontaktaufnahme mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei das bestmögliche Ergebnis sicherstellt. Auch während Sie Eigentümer:in einer Immobilie sind, können sich zahlreiche rechtliche Fragen mit Miteigentümer:innen, Mieter:innen oder Nachbar:innen stellen, die eine professionelle Vertragsgestaltung oder die Begleitung gerichtlicher Verfahren erforderlich machen.
Wenn Sie als Drittstaatsangehörige:r in Österreich eine Immobilie erwerben möchten, ist zusätzlich ein Verfahren bei der Grundverkehrsbehörde erforderlich, die prüft, ob Sie zum Erwerb berechtigt sind. Dabei ist wichtig, dass der Kaufvertrag auf das je nach Bundesland unterschiedliche Verfahren abgestimmt ist, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Beauftragung Ihrer Rechtsberatung gleich zu Beginn einer Immobilientransaktion, also bereits in der Vermarktungsphase oder sobald Sie auf der Suche nach einer neuen Immobilie sind, sichert den Gesamterfolg der Abwicklung. So können wichtige inhaltliche Vereinbarungen frühestmöglich getroffen werden, sodass Sie rechtlich bestmöglich abgesichert sind. Dabei ist insbesondere auf die vertraglichen Zusicherungen sowie auf bestehende rechtliche Risiken wie Lasten, Grundbuchstand und Baurecht zu achten.
Eine Immobilien-Due-Diligence ist eine Prüfung und Risikoanalyse einer Immobilie vor dem Kauf. Es werden insbesondere die grundbücherliche Eigentumssituation, bestehende Lasten (wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten und Reallasten), der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie die bau- und gewerberechtlichen Genehmigungen geprüft. Ziel ist es, rechtliche, technische und wirtschaftliche Risiken vor dem Erwerb umfassend zu identifizieren.
Beim Immobilienkauf in Österreich fallen die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises (bei Erwerb im Familienverband ggf. vom Grundstückswert) sowie die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % an. Wird der Kauf fremdfinanziert, ist zusätzlich eine Pfandrechtseintragungsgebühr von 1,2 % des Pfandbetrags zu entrichten. Hinzu kommen die Kosten für die Vertragserrichtung und treuhändige Abwicklung durch einen Notar oder Rechtsanwalt, deren Höhe sich nach dem Umfang der Leistung und dem Kaufpreis richtet, die Beglaubigungskosten durch den Notar, sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision von bis zu 3 % des Kaufpreises zuzüglich USt. Bei Neubauten oder wenn der Verkäufer Unternehmer ist und dieser zur Umsatzsteuerpflicht optiert, kann zusätzlich 20 % Umsatzsteuer auf den Kaufpreis anfallen. Eine frühzeitige Klärung der steuerlichen Rahmenbedingungen ist daher empfehlenswert.