Immobilienkaufvertrag Kaufvertragserrichtung individuell und rechtssicher

Der Kaufvertrag bildet das rechtliche Fundament jeder Immobilientransaktion – ganz gleich, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Zinshaus, eine Gewerbeimmobilie oder ein unbebautes Grundstück handelt. Jede Immobilie bringt ihre eigenen Besonderheiten mit sich, ebenso wie jeder Käufer oder Verkäufer individuelle Bedürfnisse, Ziele und Vorstellungen hat.

Vor der Unterschrift: Rechtlich alles im Blick 

Die Erstellung oder Prüfung eines Immobilienkaufvertrags beginnt lange vor der Unterschrift. Ein wesentlicher Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit besteht in der detaillierten Analyse der vorhandenen Unterlagen: Wie ist die Eigentumssituation? Gibt es Lasten oder Dienstbarkeiten im Grundbuch? Welche rechtlichen Risiken können sich aus bestehenden Verträgen, Nutzungsvereinbarungen oder öffentlichen Auflagen ergeben? 

Im Rahmen einer juristischen Due Diligence beleuchten wir für Sie alle rechtlich relevanten Aspekte der Immobilie und weisen auf Besonderheiten oder potenzielle Fallstricke hin. So schaffen wir die Grundlage für einen Kaufvertrag, der nicht nur juristisch einwandfrei ist, sondern auch Ihre individuellen Interessen umfassend schützt. 

Kaufanbot: Grundlage für den Kaufvertrag  

Viele Immobilienkäufe beginnen mit einem schriftlichen Kaufanbot – einem oft unterschätzten, aber rechtlich bereits verbindlichen Dokument. Ein durchdachtes und klar formuliertes Kaufanbot kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden und dient als wichtiger Ausgangspunkt für die Ausarbeitung des endgültigen Kaufvertrags. 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Kaufanbots. Dabei achten wir nicht nur auf eine korrekte rechtliche Formulierung, sondern auch darauf, dass alle wichtigen Parameter eindeutig festgelegt sind. Auch Verkäufer beraten wir bei der Erstellung von Musterkaufanboten, um rechtliche Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. 

Abwicklung des Immobilienkaufvertrags: Wir begleiten Sie 

Mit der Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrags ist der rechtliche Prozess nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Nun beginnt die entscheidende Phase der Vertragsabwicklung. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – vom Einlangen des Kaufpreises bis hin zur ordnungsgemäßen Eintragung im Grundbuch inkl. Abstimmung mit einer allenfalls finanzierenden Bank. 

Vom Angebot bis zur Eintragung – mit kompetenter Beratung 

Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Phase Klarheit und Sicherheit zu geben. Als Ihre Anwält:innen behalten wir für Sie den Überblick und kümmern uns um alle rechtlichen, administrativen und praktischen Aspekte – damit Ihr Immobilienkauf, beginnend mit der Kaufvertragserrichtung, ein Erfolg wird. 

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Immobilienrecht. Vertrauen Sie auf einen starken Kaufvertrag. Kontaktieren Sie uns – und zwar bevor Sie unterschreiben. 

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