Die Juristen unserer Kanzlei sind bereits seit mehreren Jahrzehnten in der Materie des Stiftungs- und Erbrechtes tätig und haben so auf diesem Gebiet besondere Expertise erworben. Zahlreiche Mandanten schenken uns daher ihr Vertrauen in diesem Bereich, sodass wir in einer Vielzahl von Privatstiftungen als Vorstands- oder Beiratsmitglieder fungieren. Als solche setzen wir uns bestmöglich für die Verwaltung und Vertretung der Privatstiftung sowie die Erfüllung des Stiftungszwecks ein.
Auch abseits von Stiftungsgründungen unterstützen und beraten wir unsere Klienten bei der Planung ihrer Vermögensnachfolge. Wir beleuchten hierbei mögliche Pflichtteilsansprüche und zeigen Gestaltungsspielräume auf, welche – in den Grenzen des gesetzlich zwingenden Pflichtteilsrechtes – maximale Flexibilität in der Nachlassplanung zulassen.
Leistungen und Angebot
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Errichtung von Stiftungen
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Übernahme von Funktionen in der Stiftung: Stiftungsvorstand, Aufsichtsrat, Beirat
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Beratung bei allen Rechtsfragen rund um die Stiftung: Ausgestaltung der Stiftung und Widerruf, erbrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen
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Planung und Gestaltung des Generationenwechsels
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Beratung und Aufklärung über steuerrechtliche Aspekte
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Erarbeitung umfassender rechtlicher Lösungsansätze an der Schnittstelle von Familien-, Erb- und Stiftungsrecht