Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil entgeltlich oder unentgeltlich auf eine:n neue:n Inhaber:in übergeht – etwa durch Verkauf oder Umstrukturierung. Dabei tritt der neue Arbeitgeber bzw. die neue Arbeitgeberin automatisch in bestehende Arbeitsverhältnisse ein. Unsere Anwält:innen beraten Sie umfassend bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung und Kommunikation eines Betriebsübergangs.
Leistungen und Angebot zu Arbeitsrecht
Verlässliche Begleitung in sensiblen Phasen
Die Kanzlei GIBEL ZIRM unterstützt Sie sowohl in der Vorbereitung als auch in der Abwicklung von Betriebsübergängen – mit besonderem Augenmerk auf arbeitsrechtliche, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen. Unser Team stellt sicher, dass alle Informationspflichten erfüllt werden, und begleitet Sie bei Abstimmungen mit Arbeitnehmervertretungen.
Insbesondere bei der Kommunikation mit den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer:innen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen bestehende Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen, analysieren mögliche Änderungen von Arbeitsbedingungen und erstellen rechtssichere Transfer Letters bzw. Informationsschreiben.
Unser Ziel ist es, Betriebsübergänge für alle Beteiligten nachvollziehbar, rechtssicher und konfliktfrei zu gestalten.
Umfassende Expertise beim Betriebsübergang
Ob Verkauf, Betriebsweitergabe oder konzerninterne Umstrukturierung – GIBEL ZIRM Rechtsanwälte berät Sie umfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um den Betriebsübergang. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Rechtsberatung.