Betriebsvereinbarungen sind zentrale Instrumente zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Als verbindlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat legen sie rechtlich wirksame Normen für alle Arbeitnehmer:innen eines Betriebs fest. Unsere Anwält:innen unterstützen Sie umfassend bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen – von der Konzeption bis zum Abschluss.
Leistungen und Angebot zu Arbeitsrecht
Maßgeschneiderte Vereinbarungen rechtlich abgesichert
Wir erstellen individuelle Betriebsvereinbarungen unter Berücksichtigung kollektivvertraglicher, arbeitsrechtlicher und unternehmenspolitischer Rahmenbedingungen. Dabei ist zwischen freiwilligen, erzwingbaren und notwendigen Betriebsvereinbarungen sowie sogenannten freien (unechten) Betriebsvereinbarungen zu unterscheiden.
Unsere Beratung umfasst nicht nur die Ausarbeitung, sondern auch die strategische Verhandlungsführung mit dem Betriebsrat oder einer anderen Arbeitnehmervertretung. Ziel ist eine praxisnahe und zugleich ausgewogene Regelung, die langfristig Bestand hat.
Geltungsdauer, Änderung und Beendigung
Betriebsvereinbarungen können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Je nach Ausgestaltung gelten unterschiedliche Regelungen zu Geltungsdauer, Kündigung oder Ablösung. Wir beraten Sie auch bei der Überprüfung und Beendigung bestehender Betriebsvereinbarungen – rechtssicher und lösungsorientiert.
Betriebsvereinbarungen mit Substanz
Von der Entwicklung über die Verhandlung bis zur Beendigung ist GIBEL ZIRM Rechtsanwälte ihr optimaler Partner für Betriebsvereinbarungen. Wir gestalten Ihre Betriebsvereinbarungen rechtssicher, effizient und auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt. Kontaktieren Sie uns, damit Ihre Interessen optimal vertreten werden.